Laut der aktuellen Corona Schutzverordnung (hier eine Übersicht) des Landes NRW vom 24.11.2021 wird auch für unseren Sport einiges geregelt:
Für Jugendliche und Erwachsene ab einschließlich 16 Jahren gilt die 2G
Regel, es wird also der Nachweis über die vollständige Impfung oder die
Genesung benötigt.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre wird kein
Nachweis benötigt, diese dürfen am Sportangebot teilnehmen.
Weiterhin gelten natürlich die allgemeinen Hygieneregeln. Mit Symptomen,
die auf eine mögliche Corona-Infektion hinweisen, darf am Sportangebot
nicht teilgenommen werden.